Anti-Terrordatei auf dem Prüfstand – DW – 05.11.2012
  1. Zum Inhalt springen
  2. Zur Hauptnavigation springen
  3. Zu weiteren Angeboten der DW springen

Anti-Terrordatei auf dem Prüfstand

Marcel Fürstenau5. November 2012

Das Bundesverfassungsgericht muss klären, ob ein wichtiger Stützpfeiler der Antiterror-Gesetze rechtens ist. Die Entscheidung könnte Auswirkungen auf die Bekämpfung von Rechtsextremen in Deutschland haben.

https://p.dw.com/p/16dGq
Die roten Barette der Verfassungsrichter liegen vor einer Verhandlung aufgereiht auf dem Tisch in einem Verhandlungssaal des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe. (Foto: Uli Deck dpa / lbn)
Bild: picture-alliance/dpa

Wie eng dürfen Polizei und Verfassungsschutz beim Antiterrorkampf zusammenarbeiten, und welche Daten dürfen sie dabei speichern? Um diese heikle Frage dreht sich ein Verfahren, mit dem sich seit Dienstag (06.11.2012) das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe beschäftigt. Nach Überzeugung des Klägers gilt ein striktes Trennungsgebot, das sich aus Artikel 87 des Grundgesetzes ableiten lässt. Der pensionierte Richter hält also jeglichen Datenaustausch zwischen Polizei und Verfassungsschutz für verfassungswidrig.

Darüber hinaus sieht der Kläger weitere Grundrechte beeinträchtigt: die Unverletzlichkeit der Wohnung und das Fernmeldegeheimnis. Sollten die höchsten deutschen Richter der Argumentation ihres ehemaligen Kollegen folgen, hätte die Politik ein großes Problem. Die beim Bundeskriminalamt (BKA) angesiedelte Antiterrordatei (ATD) wäre dann ein zahnloser Tiger. Denn auf der Basis des Ende 2006 verabschiedeten Gesetzes können neben dem BKA und dem Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) auch alle Landesämter dieser Behörden auf die zentral gespeicherten Daten zugreifen. Das gleiche gilt für den Militärischen Abschirmdienst (MAD), den Bundesnachrichtendienst (BND) und das Zollkriminalamt.

Rund 16.000 Personen sind erfasst

Zugriffsberechtigt sind eigens dafür ermächtigte Personen, "die mit Aufgaben der Aufklärung oder Bekämpfung des internationalen Terrorismus betraut sind", heißt es in einer Gesetzeserläuterung des Bundesinnenministeriums. Als die Antiterrordatei im Frühjahr 2007 vom damaligen Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble eröffnet wurde, waren rund 13.000 Personen darin gespeichert. Inzwischen sollen es nach Angaben des Bundesverfassungsgerichtes etwa 16.000 sein.

Der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble spricht während der Freischaltung der Antiterrordatei 2007 in Berlin. (Foto: dpa)
Der damalige Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble schaltete die Antiterrordatei 2007 freiBild: picture-alliance/ dpa

Kritiker des Gesetzes halten schon die Definition des Personenkreises, der in der Datei landen kann, für zu weitgehend und vage. Erfasst werden laut Gesetz neben Mitgliedern oder Unterstützern terroristischer Vereinigungen und deren Kontaktpersonen auch "mutmaßliche Mitglieder oder Unterstützer einer Gruppierung, die eine terroristische Vereinigung unterstützt". Außerdem können Informationen über "gewaltbereite oder gewaltgeneigte Extremisten und deren Kontaktpersonen" gespeichert werden. Damit können terroristische Einzeltäter gemeint sein, aber auch sogenannte Hassprediger.

Vorwurf der Gesinnungsschnüffelei

Aus Sicht des Klägers könne schon eine bestimmte Gesinnung für die Speicherung genügen. Zudem könnten die Daten "unbescholtener Personen" erfasst werden, "die nicht einmal Kenntnis von den terroristischen Aspekten haben". Damit werde der Kreis der betroffenen Bürger "unübersehbar und unverhältnismäßig" ausgedehnt, argumentiert der Kläger laut Pressemitteilung des Bundesverfassungsgerichtes. Mit all diesen Vorwürfen werden sich in Karlsruhe zahlreiche Sachverständige auseinandersetzen müssen, darunter die Präsidenten des BKA, BND und BfV sowie Datenschützer.

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar hat in seinem 2011 vorgelegten Tätigkeitsbericht unter anderem kritisiert, dass die Schwelle für eine Speicherung in der Antiterrordatei zu niedrig sei. Entgegen der Auffassung des Bundesamtes für Verfassungsschutz reiche die Einschätzung von Verfassungsschützern nicht aus. Vielmehr sei "die Verbindung zu einer konkreten Handlung, die wissentlich unterstützt wird, zwingend erforderlich". An dieser Stelle decken sich die Auffassungen Peter Schaars und des Klägers.

Peter Schaar, der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (Foto: AP)
Peter Schaar, Bundesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit, hält die Anti-Terrordatei für verbesserungswürdigBild: AP

Gericht scheint Zweifel zu hegen

In der Pressemitteilung des Gerichtes klingen Zweifel an, ob die Antiterrordatei in jeder Hinsicht verfassungskonform ist. Ein Problem liege darin, dass die verschiedenen Behörden wegen ihrer unterschiedlichen Aufgaben ihre Informationen unter sehr verschiedenen rechtlichen Voraussetzungen erheben dürften. Zu klären sei demnach, ob eine Zusammenführung dieser Dateien "die Unterschiede unterlaufen könnte". Kerngeschäft der Polizei ist das Verfolgen bereits begangener Straftaten. Ein Geheimdienst wie der Verfassungsschutz hingegen sammelt auch ohne richterliche Erlaubnis Informationen, indem Telefone und Bankkonten überwacht oder Mails gelesen werden.

Auch die Datenqualität dürfte in Karlsruhe eine Rolle spielen. Im Gesetz für die Antiterrordatei wird zwischen "Grunddaten" und "erweiterten Grunddaten" unterschieden. Zur ersten Gruppe zählen unter anderem Name, Geschlecht, Geburtsdatum und Sprache. In der zweiten Kategorie finden sich Details wie Telekommunikationsdaten, Bankverbindungen, aber auch Angaben über Waffenbesitz oder Gewaltbereitschaft der Person.

Auslöser waren die sogenannten Kofferbomber

Mit einem Urteil über die Antiterrordatei wird nach Gerichtsangaben frühestens Ende dieses Jahres gerechnet. Sollte der Kläger im Wesentlichen Recht bekommen, müsste sich der Gesetzgeber im Kampf gegen den internationalen Terrorismus Gedanken machen. Denn dafür wurde die Datei unter dem Eindruck der fehlgeschlagenen sogenannten Kofferbomber-Attentate 2006 auf den Weg gebracht. Damals versteckten islamistische Terroristen Sprengsätze in deutschen Regionalzügen, die aufgrund technischer Fehler nicht explodierten.

Aber auch die "Datei gegen Rechts" könnte Makulatur sein, sollten die Richter im Kern dem Kläger recht geben. Sie wurde nach dem Vorbild der Anti-Terrordatei eingerichtet. Ein Jahr nach dem Auffliegen des "Nationalsozialistischen Untergrunds" (NSU) wäre das ein herber Rückschlag für die deutschen Sicherheitsbehörden. Dem NSU werden mindestens zehn fremdenfeindlich motivierte Morde in der Zeit von 2000 bis 2007 zur Last gelegt. Dass sie so lange ungeklärt bleiben konnten, ist auch mit der allgemein als mangelhaft empfundenen Zusammenarbeit zwischen den Sicherheitsdiensten zu erklären.