Chevron muss keinen Schadenersatz zahlen – DW – 08.09.2018
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Chevron muss keinen Schadenersatz zahlen

8. September 2018

Im Rechtsstreit mit Ecuador um Umweltverseuchung im Amazonas-Gebiet hat der US-Ölkonzern Chevron einen weiteren Sieg verbucht. Ein Schiedsgericht erklärte die geforderte Strafe von 9,5 Milliarden Dollar für unzulässig.

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Ecuador Ölverschmutzung durch Chevron
Ein Kampf gegen Windmühlen: Arbeiter bemühen sich in der Amazonas-Region um die Entfernung der giftigen Ölrückstände Bild: Getty Images/AFP/R. Buendia

Das Internationale Schiedsgericht in Den Haag gab damit dem Einspruch des amerikanischen Energieriesen statt. Zudem hielten die zuständigen Richter in dem Urteil fest, dass Ecuador den Grundsatz der fairen Behandlung im Rahmen eines bilateralen Investitionsschutzabkommens mit den USA verletzt hat, wie Chevron in San Ramon (Kalifornien) sowie ecuadorianische Medien unter Berufung auf den Generalstaatsanwalt berichteten. Ecuador muss dem Ölkonzern daher eine noch nicht bezifferte Entschädigung zahlen.

Amazonas-Gebiet bis heute verseucht

Der aktuelle Schuldspruch ist Teil einer Serie rechtlicher Auseinandersetzungen zwischen Chevron und Ecuador. 30.000 Ureinwohner Ecuadors haben das Unternehmen auf Schadenersatz verklagt. Es geht um die Ölförderung im Amazonas-Gebiet zwischen 1964 und 1992. 450.000 Hektar tropischen Regenwalds wurden zerstört. Die Region ist bis heute durch giftige Flüssigkeiten und Ölrückstände verseucht.

Ecuador Demonstration gegen Chevron
Immer wieder demonstrieren Anwohner der verseuchten Amazonas-Gebiete in Ecuador für Entschädigung (Archivbild) Bild: Getty Images/AFP/R. Buendia

Verantwortlich dafür war der US-Konzern Texaco, der 2001 von Chevron gekauft wurde. 2013 verurteilte der Oberste Gerichtshof Ecuadors Chevron zur Zahlung einer Strafe von 9,5 Milliarden US-Dollar. Der Konzern wies die Verantwortung für die Umweltschäden zurück. Ein New Yorker Gericht gab Chevron Anfang 2014 Recht. Der Konzern zog zudem vor das Schiedsgericht in Den Haag, um den Staat Ecuador wegen Verstoßes gegen ein "Investitionsschutzabkommen" zu verklagen.

se/jj (afp, epd)